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LOGOPÄDIE

Kleinkinder & Vorschulkinder

Machen Sie sich Sorgen, weil Ihr Kind erst einzelne Wörter spricht oder seine Äußerungen von Außenstehenden schlecht verstanden werden? Weil es wenig auf Sprache reagiert, kaum Interesse an der Kommunikation zeigt, stottert oder in bestimmten sozialen Situationen und mit bestimmten Personen nicht spricht?


Wir beraten Sie als Eltern gerne und unterstützen Ihr Kind im Spracherwerb und in der Sprachentwicklung.

Schulkinder & Jugendliche

Spricht Ihr Kind undeutlich oder unverständlich und wird von Außenstehenden nicht gut verstanden? Schweigt Ihr Kind in bestimmten sozialen Situationen oder gegenüber bestimmten Personen? Stottert Ihr Kind? Hat es Zahnfehlstellungen, weil die Zunge beim Sprechen und Schlucken zwischen die Zähne rutscht? Bestehen Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb?


Wir unterstützen Ihr Kind gerne in der Sprachentwicklung und beraten Sie als Eltern und die Bezugspersonen ihres Kindes gerne. 

Diagnosen bei Kindern

Wir behandeln Kinder mit folgenden Diagnosen: 

  • Sprachentwicklungsstörungen 

  • Selektiver Mutismus

  • Verzögerungen im Frühspracherwerb („Late Talker“)

  • Aussprachestörungen

  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

  • Störungen der auditiven Wahrnehmung- und Verarbeitung bei Schulkindern auch unter Einbeziehung des Lesens und Schreibens

  • Schluckstörungen (myofunktionelle Störungen)

  • Kindliche Stimmstörungen

  • Was sind die Voraussetzungen, um eine logopädische Therapie aufnehmen zu können?
    Die Therapie erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Die Heilmittelverordnung darf bei unserem ersten Termin nicht älter als 28 Tage sein.
  • Wie ist der Ablauf einer logopädischen Therapie?
    Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach folgt eine Befunderhebung, in der wir uns ein Bild über die Schwierigkeiten und über die Ressourcen und Stärken der Patient*innen machen. Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt.
  • Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Therapie?
    Wenn eine entsprechende Heilmittelverordnung vorliegt, wird die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr tragen pro Verordnung 10 € Rezeptgebühr und zusätzlich 10 % der Behandlungskosten. Bei privat versicherten Patienten*innen vereinbaren wir unsere Vergütung unmittelbar und rechnen mit Ihnen direkt ab. Je nach Ihrem Versicherungsumfang werden die Kosten von der Versicherung übernommen und Ihnen erstattet.
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