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LOGOPÄDIE

Erwachsene

Fällt es Ihnen schwer, in einem neuen sozialen Kontext oder mit Menschen, die Sie noch nicht kennen zu sprechen? Haben Sie bereits als Kind Schwierigkeiten gehabt, in fremder Umgebung zu sprechen? 

Bleiben Sie manchmal an einzelnen Wörtern, Silben oder Lauten „hängen“? Sprechen Sie manchmal schnell, verschlucken Sie Silben, Laute und Endungen und sind dadurch für Ihr Gegenüber nicht gut zu verstehen?

 

Möchten Sie stimmlich präsenter sein oder haben Sie manchmal Schwierigkeiten sich stimmlich durchzusetzen? Ist Ihre Stimme nicht belastbar? Leiden Sie unter Ihrer heiseren Stimme, verspüren Sie einen Räusperzwang, haben Sie Schmerzen beim Sprechen? 

 

Haben Sie Ihr Sprech- und Sprachvermögen infolge einer neurologischen Erkrankung verloren?

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei kommunikativen, sprachlichen und stimmlichen Auffälligkeiten. 

Diagnosen bei Erwachsenen

Wir behandeln Erwachsene mit folgenden Diagnosen: 

  • Funktionelle und organische Stimmstörungen

  • Selektiver Mutismus

  • Redeflussstörungen in Form von Stottern und Poltern

  • Aussprachestörungen

  • Neurologisch bedingte Störungen (Aphasie, Dysarthrie, Apraxie)

  • Was sind die Voraussetzungen, um eine logopädische Therapie aufnehmen zu können?
    Die Therapie erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Die Heilmittelverordnung darf bei unserem ersten Termin nicht älter als 28 Tage sein.
  • Wie ist der Ablauf einer logopädischen Therapie?
    Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach folgt eine Befunderhebung, in der wir uns ein Bild über die Schwierigkeiten und über die Ressourcen und Stärken der Patient*innen machen. Die Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt.
  • Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Therapie?
    Wenn eine entsprechende Heilmittelverordnung vorliegt, wird die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr tragen pro Verordnung 10 € Rezeptgebühr und zusätzlich 10 % der Behandlungskosten. Bei privat versicherten Patienten*innen vereinbaren wir unsere Vergütung unmittelbar und rechnen mit Ihnen direkt ab. Je nach Ihrem Versicherungsumfang werden die Kosten von der Versicherung übernommen und Ihnen erstattet.
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